AGB
Reiseagentur
Vertragsschluß
Der Vertrag über die Erbringung einer Reiseleistung oder einer Gesamtheit von Reiseleistungen kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande. Die Reiseagentur vermittelt lediglich den Abschluß dieses Vertrages.
Der Vertrag kommt duch die Reiseanmeldung und der Bestätigung durch die Reiseagentur oder des jeweiligen Drittanbieters zustand.
Pflicht der Reiseagentur
Die Reiseagentur verpflichtet sich, die Buchung einer Reiseleistung durch den Kunden unverzüglich an den jeweiligen Veranstalter weiterzuleiten und die Buchungsbestätigung unverzüglich dem Kunden zuzuführen. Außer bei Buchungen über Drittanbieter.
Rücktritt
1. Die im Falle eines Rücktritts des Kunden von dem Reisevertrag fällig werdende Stornierungsgebühr ist je nach Veranstalter an diesen zu zahlen, oder die Reiseagentur verpflichtet sich, die Stornogebühr unverzüglich an den Veranstalter weiterzuleiten.
2. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine kostenlose Stornierung ist nicht moeglich.
3. Es ist kein Widerruf der Reisebuchung moeglich, nach Paragraph 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB
Haftung
1. Die Reiseagentur haftet nicht für Mängel der von dem Veranstalter erbrachten Reiseleistung. Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich etwaig auftretender Mängel der Reiseleistung sind unmittelbar bei dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen.
2. Eine Haftung von der Reiseagentur für Inhalte der Homepages Dritter, auf die aus der Seite von der Reiseagentur verwiesen wird (z.B. über HyperLinks etc.), ist ebenfalls ausgeschlossen.







